Die Verhinderung von Geldwäsche ist ein Eckpfeiler der Bekämpfung von schwerer Kriminalität und Terrorismusfinanzierung. Ziel ist, dass Gewinne aus Straftaten nicht in den Wirtschafts- und Finanzkreislauf eingeschleust und anschließend legal verwendet werden können. Zur Geldwäscheprävention verpflichtet sind neben Unternehmen des Finanzsektors auch eine Reihe von Akteuren des Nichtfinanzsektors, zum Beispiel Güterhändler und Immobilienmakler, aber auch Notare, Rechtsanwälte bis hin zu Veranstaltern und Vermittlern von Glücksspielen. Denn nicht selten werden auch kleinere, regional tätige Firmen missbraucht, um Geld „zu waschen“. Entsprechende Verdachtsmomente zu erkennen und anschließend richtig zu handeln, ist daher für überraschend viele Unternehmen gesetzliche Pflicht, und bei Vernachlässigung drohen hohe Strafen.
Unser Lernprogramm „Verhinderung von Geldwäsche“ hilft Verpflichteten aus dem Nichtfinanzsektor, ihre Mitarbeiter*innen für Geldwäsche zu sensibilisieren, so dass sie Warnsignale erkennen können und im Verdachtsfall richtig handeln. Neben den gesetzlichen Grundlagen und der allgemeinen Funktionsweise von Geldwäsche wird besonderer Wert auf die im Arbeitsalltag wichtigen Sorgfaltspflichten bis hin zur Erkennung von politisch exponierten Personen gelegt. Mittels einer abwechslungsreichen Darstellung, Interaktionen und praxisbezogenen Beispielen sowie durchgehender Audiounterstützung wird den Lernenden die Informationsaufnahme maximal erleichtert. Verschiedene interaktive Praxisfälle sorgen für einen Bezug zu spezifischen Branchen und helfen dabei, das Wissen zu verinnerlichen und anzuwenden. Nach Abschluss jeder Lektion steht eine Zusammenfassung im Materialteil zur Verfügung. Ein Abschlusstest dokumentiert und zertifiziert den Lernerfolg.
Das Lernprogramm besteht aus mehreren, in sich geschlossenen Lektionen. Je nachdem, ob Sie das Standardprodukt einsetzen oder mehr Gestaltungsspielraum wünschen, sind die Lektionen frei wähl- und kombinierbar. Mehr zum Thema „Lektionen“ und „Lektionstypen“ finden Sie hier.
Die Fachautoren unseres Lernprogramms zur Geldwäscheprävention im Nichtfinanzsektor sind die Rechtsanwälte Jan-Wolfgang Kröger und Eric Mayer von der Kanzlei GSK Stockmann. Die Tätigkeitsschwerpunkte von Jan-Wolfgang Kröger liegen in den Bereichen Geldwäscheprävention, Bank- und Finanzaufsichtsrecht und Compliance. Eric Mayer ist Partner bei GSK Stockmann und spezialisiert auf die Themen Corporate Compliance, Corporate Governance sowie M&A. GSK Stockmann wurde 2019 als Top Compliance Kanzlei ausgezeichnet; Eric Mayer wurde als Top Compliance Anwalt nominiert. Weitere Informationen finden Sie auf www.gsk.de.
Lernprogramme von Idox Compliance im Bereich Geldwäscheprävention sind unter anderem bei folgenden Kunden im Einsatz: ADG, BSQ Bauspar AG, DZ Bank, easycash, GDV Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V., HSH Nordbank, ING-DiBa, KfW, MAN Financial Services, Reisebank und Portigon (ehemals WestLB).